Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche fotografischen Dienstleistungen von Christoph Haubner, handelnd unter der Marke HAUBNER.WS, mit Sitz in Salzburg.
Sie gelten für Business-Fotografie, Image- und Reportageaufnahmen, Event- und Produktfotografie sowie verwandte Dienstleistungen und richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Mit der Beauftragung einer dieser Leistungen erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bestimmungen als verbindlich an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fotografie
Christoph Haubner
handelnd unter der Marke HAUBNER.WS
Tenglinggasse 7, 5020 Salzburg, Österreich
(im Folgenden „Fotograf“ oder „Anbieter“)
1. Geltungsbereich
Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Diese gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Bereich der professionellen Fotografie.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
Eines gesonderten Widerspruchs gegen fremde AGB bedarf es nicht.
Alle Angebote des Fotografen sind freibleibend und grundsätzlich 30 Tage gültig.
2. Auftragserteilung und Durchführung
Grundlage des Auftrags ist das schriftliche Angebot oder die Auftragsbestätigung des Fotografen, in dem die vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten sind.
Der Fotograf ist in der künstlerischen und technischen Gestaltung der Aufnahmen frei, sofern keine anderslautenden, schriftlich vereinbarten Vorgaben des Auftraggebers bestehen.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Der Fotograf kann – falls erforderlich – Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer (z. B. Assistent:innen, Videograf:innen, Retuscheur:innen) einsetzen.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in digitaler Form (JPEG oder ein anderes vereinbartes Format).
Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (z. B. RAW-Dateien) ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Fotograf ist berechtigt, an den Bilddaten übliche Retuschen und Farb- bzw. Tonwertkorrekturen vorzunehmen.
Eine Archivierung der digitalen Dateien nach Auftragsabschluss erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3. Urheberrechte
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags gefertigten Fotografien nach Maßgabe des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
Der Fotograf ist berechtigt, seine Werke mit einem Urhebervermerk oder Logo zu kennzeichnen.
Eine Entfernung oder Veränderung dieser Kennzeichnung ist unzulässig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei jeder Nutzung der Fotografien – soweit branchenüblich – eine Urheberbezeichnung deutlich anzubringen, beispielsweise:
Bild: © Christoph Haubner / HAUBNER.WS
4. Nutzungsrechte
Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber – soweit nichts anderes vereinbart ist – ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien.
Dieses Nutzungsrecht umfasst die vereinbarte Verwendung im Rahmen der eigenen Unternehmenskommunikation des Auftraggebers (z. B. Website, Social Media, Drucksorten, PR, interne Präsentationen).
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere durch Dritte oder im Rahmen von Lizenzverkäufen, bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
Jede Veränderung oder Bearbeitung der Fotografien (z. B. durch Composing, Filter oder Retusche) ist ohne Zustimmung des Fotografen unzulässig.
Der Fotograf bleibt berechtigt, die Fotografien für eigene Werbe- und Präsentationszwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Print) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Bildmaterial Eigentum des Fotografen.
Wird die vereinbarte Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, erhöht sich das Honorar entsprechend.
Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (gemäß § 456 UGB) sowie Mahnspesen zu verrechnen.
Der Fotograf kann bei umfangreichen Projekten Teilrechnungen nach Leistungserbringung stellen.
6. Haftung
Die Haftung des Fotografen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Personenschäden gehaftet.
Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch technische Defekte, höhere Gewalt, Datenverlust, Witterungseinflüsse oder Ausfall von Ausrüstung entstehen, sofern ihn kein Verschulden trifft.
Für Leistungen externer Dienstleister (z. B. Druckereien, Labore, Online-Galerien) wird keine Haftung übernommen.
Der Fotograf verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt zu arbeiten und die Aufnahmen nach bestem Wissen durchzuführen.
Ein konkreter Erfolg (z. B. bestimmte Verkaufszahlen oder mediale Reichweite) ist nicht geschuldet.
7. Abnahme und Reklamationen
Nach Lieferung der Fotografien gelten diese als vertragsgemäß abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich Mängel geltend macht.
Nach Ablauf dieser Frist sind Gewährleistungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen.
8. Veröffentlichungsrecht
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Fotografien zur Eigenwerbung zu verwenden.
Dazu zählen insbesondere die Präsentation auf Websites, in Social Media, bei Wettbewerben oder in Fachpublikationen.
Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung allfälliger Ansprüche, insbesondere aus § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild).
9. Datenschutz
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und Abrechnung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Details sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Im Rahmen der Leistungserbringung kann der Fotograf Dienstleister (z. B. Drucklabore, Online-Galerien) beauftragen.
Diese werden vertraglich auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verpflichtet.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag sowie alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Fotografen sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart.
Es bleibt dem Fotografen vorbehalten, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
