Wie bereits in etlichen Medien berichtet findet derzeit eine Welle an Abmahnungen wegen einer angeblichen Datenschutzverletzung in Bezug auf Google Fonts (Schriftarten) statt. Im Folgenden haben wir ein paar nützliche Infos dazu gesammelt:
Darum geht es in der Abmahnung
In dem Schreiben bezieht sich der selbsternannte Datenschutzanwalt auf eine IP-Adresse einer Mandantin, die die angegebene Webseite zu einem unbekannten Zeitpunkt aufgerufen haben soll. Der Webseitenbetreiber soll die IP-Adresse seiner Mandantin ohne deren Zustimmung, durch die Verwendung von Google Fonts, an Google (Alphabet Inc. Konzern) weitergeleitet haben. Laut dem Anwalt stellt dies eine Datenschutzverletzung dar. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil vom Landesgericht München.
Verwendet meine Webseite Google Fonts?
Das kann hier einfach und schnell geprüft werden:
- https://www.ccm19.de/google-fonts-checker/
- https://sicher3.de/google-fonts-checker/
- https://website-bereinigung.de/blog/google-fonts-checker/
Abmahnung erhalten?
Hier gibt es kostenlose Muster als Antwort zur Abmahnung von RA Dr. Thomas Schweiger, LLM.
Google Fonts entfernen
Es sieht zwar aktuell so aus, als hätte sich die Sache mehr oder weniger erledigt. Grundsätzlich sollten Google Fonts dennoch aus der Seite ausgebaut und die Schriftarten lokal gehostet werden, bevor die nächste Abmahnung kommt.
Wir helfen dir gerne
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Hinweis / Haftungsausschluss: Bei diesem Beitrag handelt es sich um keine Rechtsberatung. Das genaue Vorgehen sollte stets individuell mit einem Anwalt abgeklärt werden.